Leistungen

Behandlungsspektrum


Neurologie



• Nerven- und Muskelerkrankungen (z.B. Karpaltunnelsyndrom, Polyneuropathie)


• Rückenmarks- und Nervenwurzelerkrankungen


• Entzündliche Erkrankungen (z.B. Multiple Sklerose)


• Schwindel


• Kopfschmerzen (z.B. Migräne, Spannungskopfschmerz)


• Durchblutungsstörungen (Schlaganfall Vor- und Nachsorge)


• Bewegungsstörungen (z.B. Zittern, Parkinson-Syndrome)


• Epilepsie


• Demenz


• Schlafstörungen






Technische/zusätzliche Untersuchungsmöglichkeiten:

  • Doppler- und Duplexsonographie der hirnversorgenden Gefäße
  • Nervensonographie (N. Medianus, Karpaltunnelsyndrom) (in bestimmten Fällen IGeL)
  • Polygraphie: Schlafdiagnostik mit Bestimmung von Atempausen (AHI), Sauerstoffsättigung, Blutdruck, Herzfrequenz, Beinbewegungen und anderen Parametern)
  • EEG (Elektroenzephalographie)
  • Evozierte Potentiale (VEP, Medianus-SSEP, Tibialis-SSEP, Trigeminus-SSEP, AEP)
  • Nervenleitgeschwindigkeiten verschiedener Arm- und Beinnerven (in bestimmten Fällen IGeL)
  • EMG (Elektromyographie)
  • Liquoruntersuchung (z.B. bei V.a. Multiple Sklerose, Alzheimer-Demenz u.a.)
  • Kognitive Testung (MMSE, DemTect, Moca), MS-Functional Score



Einige der oben genannten Leistungen (individuelle Gesundheitsleistung, IGeL) werden nicht von den gesetzlichen Krankenassen übernommen. Die anfallenden Gebühren können Sie in unserer Praxis erfragen.

Erklärung:

 - Untersuchung von Nerven mit hochauflösendem Ultraschallgerät zur Diagnostik von Nervenschädigungen z.B. bei Karpaltunnelsyndrom:  Die Neurosonographie ist als modernes, hochauflösendes Ultraschallverfahren zur Diagnostik und Verlaufskontrolle von Druckschädigungen, Verletzungen, Narbenbildung, Tumoren und Entzündungen von peripheren Nerven und Muskeln geeignet. Es kann mit dieser Methode unter anderem das häufige Engpasssyndrom Karpaltunnelsyndrom (Druckschädigung des N. medianus) bildlich dargestellt werden und geklärt werden, ob eine Operation zu empfehlen ist oder konservativ weiter behandelt werden kann. Die Untersuchung wird trotz breiter wissenschaftlich fundierter Anwendung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht adäquat vergütet, es erfolgt deshalb eine Abrechnung nach GOÄ.

 

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